DSGVO-Check für Websites YouTube einbetten und DSGVO
Ein YouTube-Video ist DSGVO-konform eingebunden, wenn der Player erst nach einem Klick oder einer Einwilligung lädt. Ein normal eingebettetes Video lädt sofort Inhalte von Google-Servern, überträgt die IP-Adresse und legt Daten im Browser ab, auch im „erweiterten Datenschutzmodus“. CookieSnitch zeigt, auf welchen Seiten YouTube vor der Einwilligung lädt.
Häufige Fragen
Stand: Oktober 2026
Warum braucht ein eingebettetes YouTube-Video eine Einwilligung?
Der Player lädt Skripte und Bilder von Google-Servern, übermittelt dabei die IP-Adresse und speichert Daten im Browser. Für das Speichern verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung, für die Übermittlung an Google braucht es eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.
Quelle: § 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO, DSK, OH Digitale Dienste
Hilft youtube-nocookie.com?
Nein. Der „erweiterte Datenschutzmodus“ setzt zwar weniger Cookies, legt aber Einträge im Local Storage und in der IndexedDB an und schickt die IP-Adresse an Google. Er braucht deshalb dieselbe Einwilligung.
Quelle: § 25 TDDDG
Wie funktioniert die Zwei-Klick-Lösung?
Statt des Players steht zunächst ein Platzhalter mit einem lokal gespeicherten Vorschaubild und dem Hinweis, dass beim Abspielen Daten an Google gehen. Erst nach dem Klick lädt der Player. Viele Consent-Tools bringen solche Platzhalter mit.
Darf das Vorschaubild von YouTube kommen?
Besser nicht. Ein Vorschaubild von i.ytimg.com kommt schon von Google-Servern und überträgt die IP-Adresse. Das Bild sollte auf dem eigenen Server liegen.
Ist ein Link auf ein YouTube-Video ein Problem?
Nein. Ein einfacher Link lädt nichts von YouTube, solange niemand darauf klickt.
Muss YouTube in der Datenschutzerklärung stehen?
Ja, mit Zweck, Rechtsgrundlage und dem Hinweis auf die Übermittlung an Google in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework.
Quelle: Art. 13 DSGVO, Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795
Was CookieSnitch dazu prüft
- Eingebettete YouTube-Player und die YouTube-IFrame-API vor der Einwilligung, auch über youtube-nocookie.com.
- Requests an youtube.com, ytimg.com und googlevideo.com, mit der Seite, die sie auslöst.
- YouTube-Cookies und Speichereinträge wie YSC, VISITOR_INFO1_LIVE oder yt-remote-*.
- Ob die Datenschutzerklärung YouTube bzw. Google nennt.
Dazu prüft CookieSnitch in jedem Durchgang auch Drittanbieter, Cookies, Impressum, Datenschutzerklärung und HTTPS. Zum vollständigen Prüfumfang