CookieSnitch

DSGVO-Check für Websites Datenschutzerklärung prüfen

Eine Datenschutzerklärung braucht jede Website, denn schon der Server verarbeitet IP-Adressen. Sie muss die Pflichtangaben aus Art. 13 DSGVO enthalten und jeden eingebundenen Drittanbieter nennen. CookieSnitch gleicht beides ab: die Pflichtangaben und die Dienste, die tatsächlich laden.

Zum Beispiel beispiel.de oder https://www.beispiel.de/kontakt. Eine Prüfung dauert meist unter einer Minute.

Die erste Prüfung einer Domain ist kostenlos (je 30 Tage), jede weitere kostet 1 Credit.

Häufige Fragen

Stand: Oktober 2026

Was muss in eine Datenschutzerklärung?

Der Verantwortliche mit Kontaktdaten, gegebenenfalls der Datenschutzbeauftragte, Zwecke und Rechtsgrundlagen, bei berechtigtem Interesse dieses Interesse, die Empfänger, Übermittlungen in Drittländer mit ihrer Garantie, die Speicherdauer, die Betroffenenrechte einschließlich Widerspruch und Widerruf sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Quelle: Art. 13 DSGVO

Müssen alle Drittanbieter genannt werden?

Ja. Jeder eingebundene Dienst, ob Schriften, Karten, Videos, Analyse oder CDN, gehört mit Zweck, Rechtsgrundlage und gegebenenfalls Drittlandübermittlung in die Datenschutzerklärung.

Quelle: Art. 13 DSGVO, DSK, OH Digitale Dienste

Ist ein Verweis auf das Privacy Shield noch richtig?

Nein. Der EuGH hat das Privacy Shield 2020 für ungültig erklärt. Für US-Anbieter gilt heute das EU-US Data Privacy Framework, sofern der Anbieter zertifiziert ist.

Quelle: EuGH, C-311/18 (Schrems II), Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795

Heißt es noch TTDSG?

Nein. Das TTDSG heißt seit dem 14.05.2024 TDDDG; Paragrafen und Inhalt sind gleich geblieben. Verweise auf das TMG sind durch das DDG überholt.

Quelle: § 25 TDDDG

Wo muss die Datenschutzerklärung verlinkt sein?

Auf jeder Seite und im Cookie-Banner, und das Banner darf den Zugriff nicht blockieren.

Quelle: DSK, OH Digitale Dienste

Was CookieSnitch dazu prüft

Dazu prüft CookieSnitch in jedem Durchgang auch Drittanbieter, Cookies, Impressum, Datenschutzerklärung und HTTPS. Zum vollständigen Prüfumfang

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