DSGVO-Check für Websites Datenschutzerklärung prüfen
Eine Datenschutzerklärung braucht jede Website, denn schon der Server verarbeitet IP-Adressen. Sie muss die Pflichtangaben aus Art. 13 DSGVO enthalten und jeden eingebundenen Drittanbieter nennen. CookieSnitch gleicht beides ab: die Pflichtangaben und die Dienste, die tatsächlich laden.
Häufige Fragen
Stand: Oktober 2026
Was muss in eine Datenschutzerklärung?
Der Verantwortliche mit Kontaktdaten, gegebenenfalls der Datenschutzbeauftragte, Zwecke und Rechtsgrundlagen, bei berechtigtem Interesse dieses Interesse, die Empfänger, Übermittlungen in Drittländer mit ihrer Garantie, die Speicherdauer, die Betroffenenrechte einschließlich Widerspruch und Widerruf sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Quelle: Art. 13 DSGVO
Müssen alle Drittanbieter genannt werden?
Ja. Jeder eingebundene Dienst, ob Schriften, Karten, Videos, Analyse oder CDN, gehört mit Zweck, Rechtsgrundlage und gegebenenfalls Drittlandübermittlung in die Datenschutzerklärung.
Quelle: Art. 13 DSGVO, DSK, OH Digitale Dienste
Ist ein Verweis auf das Privacy Shield noch richtig?
Nein. Der EuGH hat das Privacy Shield 2020 für ungültig erklärt. Für US-Anbieter gilt heute das EU-US Data Privacy Framework, sofern der Anbieter zertifiziert ist.
Quelle: EuGH, C-311/18 (Schrems II), Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795
Heißt es noch TTDSG?
Nein. Das TTDSG heißt seit dem 14.05.2024 TDDDG; Paragrafen und Inhalt sind gleich geblieben. Verweise auf das TMG sind durch das DDG überholt.
Quelle: § 25 TDDDG
Wo muss die Datenschutzerklärung verlinkt sein?
Auf jeder Seite und im Cookie-Banner, und das Banner darf den Zugriff nicht blockieren.
Quelle: DSK, OH Digitale Dienste
Was CookieSnitch dazu prüft
- Ob es eine Datenschutzerklärung gibt und ob sie von jeder Seite und vom Banner aus erreichbar ist.
- Die Pflichtpunkte nach Art. 13 DSGVO und § 25 TDDDG einzeln. Die Prüfung ist formal: CookieSnitch erkennt, ob ein Punkt vorkommt, nicht, ob er inhaltlich stimmt.
- Ob jeder gefundene Drittanbieter genannt wird.
- Veraltete Verweise auf Privacy Shield, TTDSG und TMG.
Dazu prüft CookieSnitch in jedem Durchgang auch Drittanbieter, Cookies, Impressum, Datenschutzerklärung und HTTPS. Zum vollständigen Prüfumfang