CookieSnitch

DSGVO-Check für Websites Google Maps und DSGVO

Eine Google-Maps-Karte ist DSGVO-konform eingebunden, wenn sie erst nach einem Klick oder einer Einwilligung lädt. Eine direkt eingebettete Karte überträgt beim Seitenaufruf die IP-Adresse an Google und setzt Cookies. CookieSnitch zeigt, auf welchen Seiten Google Maps vor der Einwilligung lädt.

Zum Beispiel beispiel.de oder https://www.beispiel.de/kontakt. Eine Prüfung dauert meist unter einer Minute.

Die erste Prüfung einer Domain ist kostenlos (je 30 Tage), jede weitere kostet 1 Credit.

Häufige Fragen

Stand: Oktober 2026

Warum braucht Google Maps eine Einwilligung?

Die eingebettete Karte lädt Kacheln und Skripte von Google-Servern, übermittelt dabei die IP-Adresse und setzt Cookies wie NID. Für Cookies verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung, für die Übermittlung an Google braucht es eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.

Quelle: § 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO, DSK, OH Digitale Dienste

Welche Alternativen gibt es zur eingebetteten Karte?

Drei verbreitete Wege: ein Platzhalter, der die Karte erst nach Klick lädt; ein selbst gespeichertes Kartenbild mit Link zur Routenplanung; oder nur die Adresse mit einem Link „Route planen“. Ein Link lädt nichts von Google, solange niemand darauf klickt.

Ist OpenStreetMap die Lösung?

Nur zum Teil. Auch Kartenkacheln von fremden OpenStreetMap-Servern übertragen die IP-Adresse an einen Dritten; das braucht eine Rechtsgrundlage und einen Eintrag in der Datenschutzerklärung. Am sichersten sind Kacheln vom eigenen Server oder ein statisches Kartenbild.

Quelle: DSK, OH Digitale Dienste

Reicht es, die Karte weit unten auf der Seite zu platzieren?

Nein. Viele Karten laden beim Scrollen automatisch nach, ganz ohne Klick. CookieSnitch scrollt deshalb jede Seite bis zum Ende, bevor es auswertet.

Muss Google Maps in der Datenschutzerklärung stehen?

Ja, mit Zweck, Rechtsgrundlage und dem Hinweis auf die Übermittlung an Google in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework.

Quelle: Art. 13 DSGVO, Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795

Was CookieSnitch dazu prüft

Dazu prüft CookieSnitch in jedem Durchgang auch Drittanbieter, Cookies, Impressum, Datenschutzerklärung und HTTPS. Zum vollständigen Prüfumfang

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