CookieSnitch

DSGVO-Check für Websites Impressum prüfen

Ein Impressum ist vollständig, wenn es Name und ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail-Adresse, einen zweiten schnellen Kontaktweg und je nach Fall Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Register, Umsatzsteuer-ID und Berufsangaben enthält. Außerdem muss es von jeder Seite aus leicht erreichbar sein. CookieSnitch findet das Impressum und prüft jede Pflichtangabe einzeln.

Zum Beispiel beispiel.de oder https://www.beispiel.de/kontakt. Eine Prüfung dauert meist unter einer Minute.

Die erste Prüfung einer Domain ist kostenlos (je 30 Tage), jede weitere kostet 1 Credit.

Häufige Fragen

Stand: Oktober 2026

Was gehört ins Impressum?

Name bzw. Firma mit Rechtsform, bei Gesellschaften die Vertretungsberechtigten, die ladungsfähige Anschrift (ein Postfach genügt nicht), eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg. Falls vorhanden kommen Register und Registernummer, Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer dazu, bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten die Aufsichtsbehörde.

Quelle: § 5 DDG

Muss eine Telefonnummer ins Impressum?

Nein. Neben der E-Mail-Adresse braucht es einen zweiten schnellen Kontaktweg; das kann ein Telefon sein, aber auch ein Kontaktformular.

Quelle: EuGH, C-298/07

Was gilt für Architekten, Ärzte, Anwälte und andere Kammerberufe?

Zusätzlich gehören die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, der sie verliehen hat, und die berufsrechtlichen Regelungen mit einem Hinweis, wo sie zugänglich sind, ins Impressum.

Quelle: § 5 DDG

Wie leicht muss das Impressum erreichbar sein?

Von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks, über einen eindeutigen Link wie „Impressum“ oder „Kontakt“. Ein Cookie-Banner darf den Link nicht verdecken.

Quelle: BGH, I ZR 228/03, DSK, OH Digitale Dienste

Steht in Ihrem Impressum noch „§ 5 TMG“?

Dann ist der Verweis veraltet: Seit dem 14.05.2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz, die Angaben stehen in § 5 DDG. Der Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist seit dem 20.07.2025 entbehrlich, weil die Plattform abgeschaltet ist.

Quelle: § 5 DDG, VO (EU) 2024/3228

Was droht bei einem fehlenden Impressum?

Ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Außerdem können Mitbewerber abmahnen.

Quelle: § 33 DDG

Was CookieSnitch dazu prüft

Dazu prüft CookieSnitch in jedem Durchgang auch Drittanbieter, Cookies, Impressum, Datenschutzerklärung und HTTPS. Zum vollständigen Prüfumfang

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