DSGVO-Check für Websites Cookie-Banner prüfen
Ein Cookie-Banner ist in Ordnung, wenn vor der Einwilligung nichts Einwilligungspflichtiges lädt, „Ablehnen“ so einfach ist wie „Akzeptieren“ und nichts vorausgewählt ist. CookieSnitch besucht Ihre Website wie ein Erstbesucher, klickt nichts an und zeigt, was trotzdem schon lädt.
Häufige Fragen
Stand: Oktober 2026
Wann braucht eine Website ein Cookie-Banner?
Wenn sie etwas Einwilligungspflichtiges tut: nicht notwendige Cookies oder Speichereinträge setzen, Analyse- oder Werbedienste laden oder Inhalte wie Videos und Karten von fremden Servern einbinden. Kommt nichts davon vor, braucht es auch kein Banner.
Quelle: § 25 TDDDG, DSK, OH Digitale Dienste
Muss „Ablehnen“ auf der ersten Ebene stehen?
In aller Regel ja. Wer mit dem Banner interagieren muss, um weiterzukommen, braucht auf der ersten Ebene ein gleichwertiges „Ablehnen“: gleich groß und gleich gut sichtbar wie „Akzeptieren“. Eine gemeinsame Schaltfläche „Einstellungen oder Ablehnen“ genügt nicht.
Darf etwas laden, solange das Banner offen ist?
Nur, was technisch unbedingt nötig ist. Google Tag Manager, Analytics, Werbe-Pixel und Inhalte von fremden Servern dürfen erst nach der Zustimmung laden; die Einwilligung muss vor dem Laden vorliegen.
Quelle: § 25 TDDDG, EuGH, C-40/17 (Fashion ID)
Sind vorausgewählte Häkchen erlaubt?
Nein. Ein vorausgewähltes Kästchen ist keine wirksame Einwilligung, unabhängig davon, ob personenbezogene Daten im Spiel sind.
Quelle: EuGH, C-673/17 (Planet49), BGH, I ZR 7/16
Reicht der Google Consent Mode?
Nicht allein. Auch im Consent Mode senden Google-Tags vor der Einwilligung cookielose Pings mit IP-Adresse und Gerätedaten an Google. CookieSnitch meldet sie deshalb als Tracking vor Einwilligung.
Quelle: EDPB, Leitlinien 2/2023
Was CookieSnitch dazu prüft
- Ob ein Banner erscheint und welches Consent-Tool dahintersteht, etwa Cookiebot, Usercentrics, Borlabs, OneTrust oder Complianz.
- Ob die erste Ebene ein gleichwertiges „Ablehnen“ bietet.
- Welche Analyse-, Werbe- und Social-Media-Dienste vor der Einwilligung laden, mit Request-URL als Beleg.
- Welche Cookies und Speichereinträge vor der Einwilligung gesetzt sind, mit Anbieter und Laufzeit.
Dazu prüft CookieSnitch in jedem Durchgang auch Drittanbieter, Cookies, Impressum, Datenschutzerklärung und HTTPS. Zum vollständigen Prüfumfang