CookieSnitch

DSGVO-Check für Websites Was lädt, bevor jemand zustimmt?

CookieSnitch besucht eine Website wie ein Erstbesucher ohne Einwilligung und hält fest, welche Drittanbieter, Cookies und Rechtstexte dabei auffallen. Das Ergebnis ist ein Bericht mit Belegen, im Browser und als PDF.

Zum Beispiel beispiel.de oder https://www.beispiel.de/kontakt. Eine Prüfung dauert meist unter einer Minute.

Die erste Prüfung einer Domain ist kostenlos (je 30 Tage), jede weitere kostet 1 Credit.

So wird geprüft

Die Prüfung läuft auf diesem Server, ohne Cloud-Dienste.

Was prüft CookieSnitch?

Frischer Browser, Standort Deutschland, kein Klick auf ein Banner: so sieht ein neuer Besucher die Seite. Geladen werden die Startseite und bis zu zehn Unterseiten, Impressum und Datenschutzerklärung zuerst.

  1. Einwilligung

    Gibt es ein Cookie-Banner, lässt es sich auf der ersten Ebene ablehnen, und lädt Tracking schon vor der Zustimmung?

  2. Drittanbieter

    Welche Dienste mitladen, wo die Anbieter sitzen und ob Daten in Drittländer wie die USA gehen.

  3. Cookies und Speicher

    Was vor der Einwilligung im Browser landet, mit Anbieter und Laufzeit.

  4. Impressum und Datenschutz

    Erreichbarkeit, Pflichtangaben nach § 5 DDG und Art. 13 DSGVO, veraltete Verweise auf TMG oder TTDSG.

  5. Technik

    HTTPS, HSTS, gemischte Inhalte und Formulare, die Daten unverschlüsselt senden.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet, mit Fundstelle. Stand: Oktober 2026.

Braucht meine Website ein Cookie-Banner?

Ja, sobald sie etwas auf dem Gerät speichert oder ausliest, das nicht unbedingt erforderlich ist (etwa Analyse- oder Werbe-Cookies), oder ohne andere Rechtsgrundlage Daten an Drittanbieter schickt. Dann braucht es vorher eine aktive Einwilligung; ein vorausgewähltes Häkchen reicht nicht.

Quelle: § 25 TDDDG, EuGH, C-673/17 (Planet49)

Muss „Ablehnen“ auf der ersten Ebene des Banners stehen?

In aller Regel ja. Ablehnen muss so einfach sein wie Akzeptieren; ein Ablehnen erst auf der zweiten Ebene oder ein „X“, das als Zustimmung gilt, hat das OLG Köln für unzulässig erklärt.

Quelle: OLG Köln, 6 U 80/23

Darf ich Google Fonts von Googles Servern laden?

Nicht ohne Einwilligung. Dabei geht die IP-Adresse jedes Besuchers an Google; das LG München I hielt das für rechtswidrig, weil sich Schriften auch selbst hosten lassen. Die Lösung: Schriften auf dem eigenen Server ablegen.

Quelle: LG München I, 3 O 17493/20

Dürfen Daten in die USA gehen?

Ja, an Anbieter, die unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind; für sie gilt seit dem 10.07.2023 ein Angemessenheitsbeschluss. Das EuG hat ihn 2025 bestätigt, ein Rechtsmittel beim EuGH ist anhängig. Für nicht zertifizierte Anbieter braucht es andere Garantien, etwa Standardvertragsklauseln.

Quelle: Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, EuG, T-553/23

Was muss ins Impressum?

Mindestens Name und Anschrift (bei Firmen auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte), eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg wie Telefon oder Kontaktformular. Je nach Fall kommen Registernummer, Umsatzsteuer-ID oder Angaben zum Kammerberuf dazu. Seit dem 14.05.2024 gilt § 5 DDG statt § 5 TMG.

Quelle: § 5 DDG, EuGH, C-298/07

Ersetzt der Bericht eine Rechtsberatung?

Nein. CookieSnitch ist eine automatisierte Erstprüfung: Der Bericht zeigt Befunde mit Belegen und Rechtsgrundlagen, bewertet aber keinen Einzelfall.

Letzte Prüfungen

3 Berichte
  1. physiopraxis-scharmacher.de12. Okt. 2026, 23:44 Uhr
    Urteil: Rot
    2Befunde1 hoch · 1 niedrig
  2. bluehwerk-papeterie.at11. Okt. 2026, 11:14 Uhr
    Urteil: Rot
    6Befunde1 kritisch · 2 hoch · 3 niedrig
  3. lauschliste.de11. Okt. 2026, 00:43 Uhr
    Urteil: Grün
    1Befund